Seit kurzem besitzen wir ein umfassendes Sofort-Labor in unserer Praxis, mit dem wir innerhalb von 20 Minuten fast alle Blutwerte ermitteln können.
Seit dem 1.1.2020 ist bundesweit eine neue Notdienstverordnung in Kraft getreten. Die neue Regelung beinhaltet, dass eine Pauschalgebühr von € 59.50 incl. Mwst. für jeden Notruf erhoben wird.
Dazu kommen die Behandlungskosten im 2-4 fachen Satz , je nach Uhrzeit und Wochentag, plus Medikamente. Diese Regelung gilt für ALLE Tierärzte, ebenfalls für ALLE Tierarten und darf laut Gebührenordnung auch nicht unterschritten werden. Diese Verordnung wurde beschlossen, da die tierärztlichen Notdienste schon lange nicht mehr kostendeckend arbeiteten und deswegen viele Tierkliniken ihre Zulassung als Klinik zurückgaben.
In unserer Praxis gelten als Notdienstzeiten: 18:30 Uhr - 8:30 Uhr an Wochentagen,
Sa 11:00 Uhr - Mo 8:30 Uhr
Ab dem 1.1.2018 ist die neue Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) in Kraft getreten. Diese Verordnung regelt unter anderem die Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln durch Tierärzte. Insbesondere Antibiotika. So weit, so gut! Durfte der Tierarzt bislang fast alle Antibiotika unter Beachtung bestimmter arzneimittelgesetzlicher Regeln bei fast allen Tieren einsetzen, so werden ihm mit der neuen TÄHAV Grenzen auferlegt. Die Verordnung beinhaltet unter anderem ein Umwidmungsverbot für bestimmte Antibiotikagruppen und eine so genannte Antibiogrammpflicht bei deren Anwendung.
Sollte man meinen, dass diese Neuerungen nur für landwirtschaftliche Nutztiere zum Zwecke der Lebensmittelsicherheit dienen, so hat man sich bitter getäuscht. Die Regelungen gelten auch zum Großteil für Kleintiere wie Hund und Katze, sowie auch für Pferde. So werden Tierbesitzer in Zukunft im Bedarfsfall mit einem diagnostischen Mehraufwand und der damit verbundenen Kosten konfrontiert werden.
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, so sprechen Sie uns gerne an!